Natur-Lodges Edersee

AGBs

für die Vermietung der Naturlodges Edersee

Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen („Gast“) und Sascha Hofmann, Schöne Aussicht 22, 34549 Edertal („Vermieter“).

§1 Geltung der AGB

(1) der Naturlodges Edersee zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Naturlodges sowie deren Nutzung zu anderen Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Mit der Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen ausgewählte Natur- Lodge/ Lodges verbindlich an. Die Buchung kann auf elektronischem Weg (Homepage, Edersee Touristic oder Premium Portale), schriftlich oder mündlich erfolgen.

(2) Mit der Buchungsbestätigung durch das vom Gast gewählte Buchungsportal kommt das Vertragsverhältnis zustande.

(3) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(4) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte(n) Natur-Lodge / Lodges bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Naturlodges entsprechen dem Ausstattungsstandard wie auf der Homepage gezeigt. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung). Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100- prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Anbieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Natur-Lodge(s) und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein; diese Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Natur-Lodge(s) belegen. Die Natur-Lodge(s) steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Natur-Lodge(s) erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.

(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Natur-Lodge(s) vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt gemäß dem bei Buchung gewähltem Zahlungsweg zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. Debit- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

(7) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Natur-Lodge(s) vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Voraus-/ oder Anzahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

(9) Der Mietpreis wird auch dann in vollem Umfang fällig, wenn der Gast den Aufentdalt vorzeitig abbricht.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast hat die ihm überlassene(n) Natur-Lodge(s) und deren Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Natur-Lodge(s) ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Natur- Lodge(s) Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizungen auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten

(3) Das Mitbringen von Hunden ist nur gestattet, wenn es bei dem Mietobjekt explizit ausgewiesen ist. Die maximale Anzahl mitzubringender Hunde wird auf 1 begrenzt. Andere Haustiere als Hunde sind nicht gestattet. Wird ein Hund mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet die Hundehaare bzw. Tierhaare und deren Hinterlassenschaften vor Abreise zu beseitigen. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass sich der Hund in den Schlafzimmerbetten oder auf Polstermöbeln (Sofas, Sessel, etc.) aufhält. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 Euro (netto) in Rechnung gestellt. Der Hund darf nicht unbeaufsichtigt allein in dem Objekt gelassen werden. Außerhalb des Objektes ist der Hund ausschließlich an der Leine zu führen. Das Verrichten sämtlicher „Geschäfte“ auf dem Grundstück ist untersagt. Auch bei Gassi Gängen bitten wir Euch die Notdurft Eures Hundes nicht in der Landschaft zu hinterlassen.

(4) In allen Natur-Lodge(s) gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 Euro (netto) in Rechnung gestellt. Rauchen ist auch auf den Balkonen/ Loggien nicht erlaubt.

(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in den Natur-Lodge(s) nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Naturlodges, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(8) Verboten ist das Besteigen von Geländern (es besteht Lebensgefahr) oder Laufen abseits der angelegten Wege zu den Natur-Lodge(s). Spülen Sie keine Essensreste oder Hygieneartikel in den Toiletten hinunter.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

Sie sind bis zum Beginn der Mietzeit zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch oder nehmen Sie das Mietobjekt bei Mietbeginn nicht in Anspruch, so tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Mietpreis ein Anspruch auf angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt oder den Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Mietpreis. Dies gilt nicht, sofern wir den Rücktrittsgrund zu vertreten haben oder ein Fall höherer Gewalt bzw. außergewöhnlich Umstände* vorliegen.

Zu beachten sind dabei die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die für gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung. Die nach diesen Grundsätzen pauschalisierte Entschädigung beträgt vom Mietpreis bei Rücktritt

Stornierung bis spätestensHöhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
57 Tage vor Anreise und früher0%
29 bis 56 Tage vor Anreise50%
15 bis 28 Tage vor Anreise80%
bis 14 Tage vor Anreise100%

Im Falle der Zahlung via PayPal:
Liegen zwischen der Zahlung über PayPal und den Zeitpunkt der Stornierung mehr als sechs Monate, müssen wir die von PayPal erhobenen Gebühren weiter berechnen, da PayPal diese ab diesem Zeitpunkt einbehält. Die Gebühren liegen derzeit bei 2,45 % des Zahlbetrages + eine Festgebühr von 0,35 € (Stand 01/20,23 bei Inlandszahlungen, Auslandszahlungen möglicherweise höher). Auf die Gebührenordnung von PayPal haben wir keinen Einfluss.

Mietpreis meint die Miete für die Ferienwohnung. Das bedeutet, bei der Berechnung der pauschalisierten Entschädigung ist der Gast weder vollständig noch anteilig zur Zahlung der Kosten für die Endreinigung sowie etwaiger Zusatzreinigungen und/oder Wäschewechsel verpflichtet. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

(2) Abweichend davon bleibt es Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein Anspruch in geringerer Höhe entstanden ist.

(3) Außergewöhnliche Umstände

Im Falle eines Erlasses unserer Landesregierung (Hessen), der die Anreise, z.B. in Folge eines Beherbergungsverbotes, unmöglich macht, hat der Gast die Möglichkeit der KOSTENFREIEN Stornierung.

Weiterhin bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung oder Ausstellung eines Gutscheins, sofern die Anreise per Erlass der hessischen Landesregierung unmöglich ist. Die Möglichkeiten der kostenfreien Stornierung, kostenfreien Umbuchung und Gutscheinausstellung bestehen nicht im Krankheitsfall oder einer Ausreisesperre ihres Bundeslandes/ ihres Kreises oder ihrem Heimatort.

(4) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro (netto) verlangen.

(5) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Natur-Lodge(s) vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(6) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Natur-Lodge(s) unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Natur-Lodge(s) zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

(7) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

§ 6 Haftung; Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der/ den Natur- Lodge(s) verwahrt und/oder hinterlässt.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in/an der/ den Natur- Lodge(s) und/oder am Inventar der Natur-Lodge(s) schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.

(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Eine Schlüsselübergabe am Anreisetag ist nicht erforderlich. Alle Naturlodges verfügen über ein elektronisches Schließsystem. Nach Buchung einer Natur-Lodge erhält der Gast mit Zusendung des Mietvertrages den entsprechenden Schlüsselcode. Dieser ist für die Dauer der Buchung gültig.

(2) Die Natur-Lodge(s) steht (-en) am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis spätestens 21.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Anbieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise oder binnen eines angemessenen Zeitraumes während dem Aufentdalt seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Alle Gäste müssen sich auf Verlangen per Ausweis legitimieren lassen.

(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 250,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Natur-Lodge(s) binnen 14 Tagen nach Abreise, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Natur-Lodge(s) keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der(n) Natur-Lodge(s) und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

(5) Am Abreisetag hat der Gast die Natur-Lodge(s) bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Natur-Lodge(s) hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50,00 Euro (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 12.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 12.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn die Reinigung der gebuchten Natur-Lodge(s) uneingeschränkt möglich ist. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür bei Abreise zu kontrollieren.

(7) Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

§ 8 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Edertal-Hemfurtd/ Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Anbieters.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.